Förderverein für die Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch e.V.
Satzung
§ 1 Name und Sitz (1)Der Verein trägt den Namen ,,Förderverein für die Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch e.V.". (seit 1997)
§ 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der AO. Der Verein setzt sich zur Aufgabe, die Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch materiell zu unterstützen. Er entlastet die Stadt Sprockhövel aber nicht in ihren Pflichtaufgaben bei Lehr- und Lernmitteln. Der Verein finanziert nur Lehr- und Lernmittel, die für besondere Aufgaben gedacht sind und vom Schulträger aus gesetzlichen oder rechtlichen Gründen nicht finanziert werden können. Weiterhin gewährt der Verein bei Bedarf zu Schulwanderfahrten und besonderen schulischen Veranstaltungen Zuschüsse zur Finanzierung. Er will damit den Schülern im Sinne der Jugendförderung besondere Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten gewährleisten.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Nicht volljährige Personen bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Tod eines Mitgliedes. Der Austritt muss der Kassiererin/dem Kassierer des Fördervereines spätestens zum letzten Schultag des laufenden Schuljahres schriftlich mitgeteilt werden.
§ 4 Organe Organe des Vereins sind: 1. die Hauptversammlung, 2. der Vorstand.
§ 5 Hauptversammlung (1) Zur Hauptversammlung des Vereins lädt der Vorsitzende alle Mitglieder mindestens einmal im Jahr schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen ein. Die Tagesordnung muss mit der Einladung bekannt gegeben werden.
(2) Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben: 1. sie wählt den Vorstand, 2. sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und unterstützt ihn bei der Aufgabe, die sich der Verein nach § 2 dieser Satzung gesetzt hat, 3. sie wählt 2 Kassenprüfer, die die Kassenführung des abgelaufenen Geschäftsjahres prüfen, 4. sie nimmt den Bericht der Kassenprüfer über die vorgenommene Prüfung entgegen und beschließt anschließend über die Entlastung des Vorstandes, 5. sie beschließt über Änderungen der Satzung.
(3) Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Stimmen für einen Antrag die Gegenstimmen überwiegen; Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
(4) Zur Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.
(5) Der Vorstand oder mindestens 20% der Vereinsmitglieder können unter schriftlicher Angabe der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangen.
(6) Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Anwesenheitsliste ist diesem beizufügen.
§ 6 Vorstand (1)Dem Vorstand gehören an: 1. der Vorsitzende/die Vorsitzende, 2. der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin, 3. der Kassierer/die Kassiererin, 4. können bis zu 4 Beisitzer/Beisitzerinnen gehören.
(1.1) Schulleiter und Klassenpflegschaft sind beratend für den Förderverein tätig.
(2) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder. § 5 Abs. 3 gilt entsprechend.
(3) Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Vorstandes ein. Er leitet die Sitzungen und legt einmal im Jahr der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht vor. Er wird durch den Geschäftsführer vertreten.
(4) Der Vorsitzende ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB.
(5) Der Geschäftsführer hat insbesondere die Aufgabe, Verhandlungen und Schriftwechsel für den Förderverein zu führen. Er legt ein Verzeichnis der Vereinsmitglieder an.
(6) Alle Vorstandsmitglieder übernehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
(7)Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 1 Jahr.
(8) Vertretungsvollmacht nach Außen, sollte durch die gewählten Personen (Vorstand 1-3) erfolgen.
§ 7 Wahlen (1)Bei der Wahl des Vorstandes sind getrennte Wahlgänge für die Vorstandsmitglieder erforderlich, und zwar in der Reihenfolge gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 - 4.
(2)Gewählt ist, wer im 1. Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigen auf sich vereinigt.
(3)Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Stimmgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los.
(4) Als Kassenprüfer ist gewählt, wer die meisten Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.
§ 8 Jahresbeitrag (1)Der Förderbeitrag ist als Jahresbeitrag bis zum 01.10. jeden Jahres, oder sofort bei Eintritt, auf das Vereinskonto zu überweisen.
(2) Der Mindestbeitrag wird in der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
§ 9 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr, vom 01.08 bis zum 31.07. des folgenden Jahres.
§ 10 Auflösung des Vereins (1)Der Verein kann durch Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder erforderlich.
(2) Bei der Auflösung des Vereins fallen alle vorhandenen Geld- und Sachwerte der Stadt Sprockhövel zu mit der Maßgabe, diese zur Förderung, Erziehung und Ausbildung von Kindern der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch zu verwenden. § 11 Eintragung Der ,,Förderverein für die Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch" ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hattingen (Ruhr) einzutragen.§ 12 Annahme der Satzung Diese Satzung wurde in der Versammlung der Vereinsgründer am 23.3.1982 mit vorstehendem Wortlaut beschlossen und tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.Sprockhövel, den 23.3.1982 Die am 2.11.2005 und am 5.04.2006 geänderte Satzung in der vorliegenden Form wurde am 15. August 2006 in das Vereinsregister VR 411 des Amtsgerichts Hattingen eingetragen. Die am 11.03.2008 geänderte Satzung in der Vorliegenden Form wurde am XY 2008 in das Vereinsregister VR 411 des Amtsgerichts Hattingen eingetragen. Die Satzung wurde zum 25.02.2010 geändert.
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